Das Unternehmen

Taunusdienste – gemeinnützige Arbeitsförderungsgesellschaft mbH im Hochtaunuskreis

Der Hochtaunuskreis

hat sich im Jahr 2004 zusammen mit 12 weiteren Kommunen in Hessen um die Trägerschaft für das Arbeitslosengeld II und damit die Zuständigkeit für die Betreuung sowie Vermittlung der Langzeitarbeitslosen beworben. Bei der Aufgabenwahrnehmung spielen die Kenntnisse des lokalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes und die Kontakte zu erfahrenen regionalen Akteuren eine wichtige Rolle. 

Der Hochtaunuskreis

ist seit 01.01.2005 als sog. Optionskommune zuständig für die Umsetzung des SGB II in eigener kommunaler Trägerschaft. Die Taunusdienste gGmbH wurde 1998 gegründet als Arbeitsförderungsgesellschaft des Hochtaunuskreises mit dem Ziel, entsprechende qualifizierende Maßnahmen durchzuführen, um Voraussetzungen für eine Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen in das Erwerbsleben zu schaffen. Sitz der Gesellschaft ist Bad Homburg mit seiner Geschäftsstelle in der Nehringstraße, Durchführungsorte für Schulungen und Maßnahmen befinden sich dort sowie im Schulungszentrum Neu-Anspach als auch im gesamten Hochtaunuskreis. 

Gegenstand des Unternehmens

gem. Gesellschaftervertrag ist, schwervermittelbare Jugendliche und erwachsene Arbeitslose sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte, insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, durch qualifizierende Beschäftigung und berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung bei dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu unterstützen.

Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch

  • Vermittlung in qualifizierende Beschäftigung im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II
  • Berufs- und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
  • Beschäftigung schwer vermittelbarer Leistungsempfänger durch Arbeitsförderungsmaßnahmen im Rahmen des SGB II
  • Sozialpädagogische Betreuung und Intervention im Rahmen unserer Maßnahmen/Projekte.